Hilfsprogramme nun auch für Sportvereine zugänglich

Vereine, Verbände und selbstständige Übungsleiter und Trainer können von Corona-Rettungsschirm profitieren.

Ab sofort können sich Sportvereie und -verbände in Zeiten der Coronakrise an das Land Nordrhein-Westfalen wenden und Zuschüsse in Höhe zwischen 9.000 € und 25.000 € erhalten. Dazu gab die Staatskanzlei in einer Pressemitteilung Informationen bekannt. Damit wird versucht die wirtschaftliche Existenz finanziell angeschlagener Sportvereine zu gewährleisten.

Das Land NRW hat zusammen mit seinem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unter dem Punkt "NRW-Soforthilfe 2020" alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung online gestellt. Die Internetseite wird regelmäßig aktualisiert und ist für alle ratsam, die einen kleinen Betrieb oder Verein führen. Welche genauen Voraussetzungen es gibt, steht ebenfalls auf der Website.

Für selbstständige Kurs- und Übungsleiter gelten diese Regelungen übrigens auch. Denn durch den Ausfall der Sportkurse fallen bei ihnen die Arbeitsstunden weg. Weitere Informationen und einen guten Überblick bietet der Landessportbund NRW auf der eigens für das Thema Corona eingeschalteten Internetseite. Wir hoffen, dass ihr die Situation finaniziell übersteht und wir bald mit den Kursen wieder starten können.

Quelle: lsb.de

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